Vor den Unwägbarkeiten des Lebens und der zwischenmenschlichen Beziehungen kann man sich schützen: Mit Ihren Bedürfnissen angepassten Ehe- und Erbverträgen und einer optimierten Nachfolge- und Nachlassplanung helfen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen präventiv vor existenzgefährdenden Auseinandersetzungen und Ansprüchen.
Trennungen, Scheidungen, Differenzen zwischen Eltern und Kindern, Streitigkeiten ums Erbe oder ums eheliche Vermögen und Gerichtsprozesse zur Regelung anderer finanzieller Ansprüche innerhalb der Familie sind belastend und rechtlich oftmals kompliziert. Wir beraten Sie auch diesfalls interessen- und lösungsorientiert. Können für Sie akzeptable einverständliche Lösungen nicht ausgehandelt werden, braucht es zur Durchsetzung Ihrer Rechte Spezialisten, die Sie mit ihrer Erfahrung und Ihrem Fachwissen erfolgreich – manchmal auch kämpferisch – durch die entsprechenden Gerichtsverfahren führen: Auch dann sind wir für Sie da und stehen wir auf Ihrer Seite!
Erbrecht
Kindes- und Erwachsenenschutz
Familienrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Familienrecht
Martin Kuhn ist auf Familien-, Scheidungs- und Erbrecht spezialisiert und verfügt auch dank seiner Zusatzausbildung als Fachanwalt SAV Familienrecht und laufender Weiterbildungen über alle Fähigkeiten zur erfolgreichen Betreuung anspruchsvoller und komplexer Mandate; dies sowohl in persönlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Familienrecht / Mediator SAV
Stephan Hinz besitzt langjährige Erfahrungen insbesondere in den Rechtsgebieten des Scheidungs-, Familien- und Strafrechts, wo er sich engagiert für Ihre persönlichen Ziele und Interessen einsetzt. Im Bereich des Strassenverkehrsrechts ist er zudem als Rechtskonsulent des TCS, Sektion Aargau, tätig und vertritt sie vor Straf- wie auch Administrativbehörden.
Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Familienrecht
Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz ist sie schwerpunktmässig im Bereich des Familienrechts tätig. Zudem vertritt und berät Gesine Wirth-Schuhmacher Klienten bei Fragen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Ausländerrechts.
Rechtsanwältin
Melanie Schmidt verfügt über ein umfangreiches juristisches Fachwissen und langjährige Erfahrung (beratend und prozessierend) im Zivilrecht, insbesondere in den Bereichen des Ehe-, Familien– und Kindesrechts.
Rechtsanwalt, Notar
Für Rechtsgeschäfte, welche öffentlich beurkundet werden müssen, arbeiten wir mit Notar Simon Haefeli zusammen (www.notariat-kueng.ch).
Er ist auf sämtliche notarielle Dienstleistungen (Grundbuch- und Handelsregistergeschäfte sowie familien- und erbrechtliche Urkunden) spezialisiert.
Rechtsanwältin
Jeanine Bopp ist schwerpunktmässig im Familien- und Erbrecht tätig. Zudem vertritt und berät sie Klienten bei Fragen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere des Arbeitsrechts.
Rechtsanwältin
Seraina Keller ist schwergewichtig im Familien- und Erbrecht tätig. Darüber hinaus berät und vertritt sie Klienten im Strafrecht sowie in öffentlich-rechtlichen Bauangelegenheiten.
Rechtsanwalt, Notar
Für Rechtsgeschäfte, welche öffentlich beurkundet werden müssen, arbeiten wir mit Notar Denis Solak zusammen (www.notariat-kueng.ch).
Er ist auf sämtliche notarielle Dienstleistungen (Grundbuch- und Handelsregistergeschäfte sowie familien- und erbrechtliche Urkunden) spezialisiert.
Rechtsanwältin
Kim Wysshaar ist schwergewichtig im privaten und öffentlichen Arbeitsrecht sowie im allgemeinen Vertragsrecht tätig. Darüber hinaus unterstützt und berät sie Privatpersonen in erbrechtlichen Angelegenheiten und vertritt diese vor Behörden und Gericht.
Wird nach dem Tod des Erblassers strittig, ob dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis ausgerichtet werden soll, stellt sich für den Vermächtnisnehmer die Frage, wie er seinen Vermächtnisanspruch durchsetzen kann und welche Fristen dabei zu beachte...
Nachehelicher Unterhalt – wie lange muss man zahlen, wie lange bekommt man nach der Scheidung finanzielle Unterstützung? Lassen sich zwei Ehegatten scheiden, so endet grundsätzlich auch ihre gegenseitige eheliche (finanzielle) Unterstützungspfli...
Vor dem 1. Januar 1978 in der Schweiz ausserehelich geborenen Kindern steht in der Regel (nach derzeitiger Rechtspraxis) gegenüber dem leiblichen Vater kein gesetzlicher Erbanspruch zu, weil dieser ein rechtliches Kindesverhältnis voraussetzt. Die...