.Wirtschaftsrecht

SWISSNESS – WIE VIEL «SWISS» MUSS DRIN SEIN?

MLaw Simone Küng, Rechtsanwältin "Swiss made", "Schweizer Qualität", "Schweizerischer Herkunft" oder die Verwendung eines Schweizerkreuzes werden im Marketing gerne als Verkaufsanreiz genutzt. Mit Bezeichnungen wie „made in Switzerland“ werden die Werte Zuverlässigkeit, Präzision, Tradition und Qualität verbunden, was sich mitunter auf das Preisniveau auswirkt. Wer die...

ZULÄSSIGKEIT VON STICHENTSCHEIDEN IN DER AKTIENGESELLSCHAFT

lic. iur. Patricia Geissmann, Rechtsanwältin Eine Pattsituation im Verwaltungsrat oder in der Generalversammlung kann für eine Gesellschaft schwerwiegende Folgen haben und im Extremfall sogar zur Lähmung der Gesellschaft führen. Am häufigsten tritt diese Situation wohl in paritätischen Zweipersonen-Gesellschaften auf, in welchen sich sowohl das Verwaltungsratsgremium als auch die Generalversammlung aus lediglich...

FIRMENSCHUTZ – VERWECHSLUNGSGEFAHR

MLaw Simone Küng, Rechtsanwältin Die Firma ist der Namen des Unternehmens. Bei dessen Bildung sind verschiedene Gesetzesbestimmungen zu beachten. So muss der Inhalt der Firma der Wahrheit entsprechend, darf keine Täuschungen verursachen und keinem öffentlichen Interesse widersprechen (Art. 944 Abs. 1 OR). Darüber hinaus bestimmt Art. 951...

VERTIKALE PREISABREDEN (ART. 5 ABS. 4 KG)

MLaw Simone Küng, Rechtsanwältin unter Mithilfe von MLaw Sarah Stirnemann Zu den unzulässigen Wettbewerbsabreden gehören u.a. vertikale und horizontale Preisabreden. Sie gelten als besonders wettbewerbsschädlich und werden von der Wettbewerbskommission der Schweiz (Weko) geahndet. Stein des Anstosses ist in der Regel eine vertragliche Vereinbarung zwischen Marktteilnehmern,...

ABSICHERUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN IM AKTIONÄRBINDUNGSVERTRAG

lic. iur. Patricia Geissmann, Rechtsanwältin Der Abschluss eines Aktionärbindungsvertrages ist heute Standard, insbesondere in Gesellschaften mit einem überschaubaren Aktionariat. Entsprechend sind im Internet auch einige Vorlagen zu finden, welche – so scheint es zumindest – durch ein, zwei Änderungen und Ergänzungen den eigenen Bedürfnissen angepasst werden...

ERHÖHTE DIVIDENDENZAHLUNGEN ZUGUNSTEN EINZELNER AKTIONÄRE

lic. iur. Patricia Geissmann, Rechtsanwältin Gerade in kleineren Aktiengesellschaften mit geschlossenem Aktionärskreis, sowie in Gesellschaften, in welchen nicht alle Aktionäre im Betrieb mitarbeiten, kann das Bedürfnis aufkommen, einzelne Aktionäre im Verhältnis zur Gesamtheit des Aktionariats bevorzugt an den von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinnen partizipieren zu...