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Martin Kuhn ist auf Familien-, Scheidungs- und Erbrecht spezialisiert und verfügt auch dank seiner Zusatzausbildung als Fachanwalt SAV Familienrecht und laufender Weiterbildungen über alle Fähigkeiten zur erfolgreichen Betreuung anspruchsvoller und komplexer Mandate; dies sowohl in persönlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Martin Kuhn, geb. 1961, ist seit 1992 als Rechtsanwalt tätig und Partner von Geissmann Rechtsanwälte AG. Er ist auf Familien-, Scheidungs- und Erbrecht spezialisiert und verfügt auch dank seiner Zusatzausbildung als Fachanwalt SAV Familienrecht und ständiger Weiterbildungen über alle Fähigkeiten zur erfolgreichen Betreuung anspruchsvoller und – in persönlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht – komplexer Mandate.
Seine langjährige Erfahrung bei der Vermeidung (ehe- und erbvertragliche Planung, etc.) und der einverständlichen Regelung familiärer Konflikte wie auch bei der Durchsetzung der Ansprüche von Ehegatten, Kindern und Erben setzt er konsequent im Interesse der Klientschaft und deren Zielen ein. Er hat aufgrund seiner Erfahrung und Kompetenz bei Gerichten und Behörden ein hervorragendes Renommé. Nötigenfalls vertritt er seine Klienten/Klientinnen auch hartnäckig und konsequent in strittigen Verfahren vor allen kantonalen und schweizerischen Gerichten oder Behörden.
Martin Kuhn ist Mitglied des Vereins «Fachanwälte/innen SAV Familienrecht», seit 1996 verheiratet und Vater zweier (wunderbarer) Töchter.
seit 2008 | Fachanwalt SAV Familienrecht |
2007 / 2008 | CAS Familienrecht (Universitäten Zürich und Freiburg) |
seit 2003 | Partner bei Geissmann Rechtsanwälte AG |
seit 1992 | Rechtsanwalt bei Geissmann Rechtsanwälte AG |
1990 | Rechtsanwaltspatent (Kanton Aargau) |
1986 – 1991 | Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Brugg / AG |
1986 | Anwaltspraktikum am Bezirksgericht Bremgarten / AG |
1981 – 1986 | Studium und Abschluss «m.c.l.» an der Universität Zürich (lic. iur.) |
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