Selbstverständlich ist jedoch der Mediator und Rechtsanwalt dafür verantwortlich, dass eine zwischen den Parteien gefundene Lösung ein juristisch korrektes Kleid erhält und insbesondere durchsetzbar ist bzw. – falls notwendig – von gerichtlichen und anderen Behörden anerkannt und akzeptiert werden kann.
Eine Mediation ist stets ein aussergerichtliches Verfahren, welches unter anderem auch – verglichen mit einem gerichtlichen Vorgehen – kosten- und zeitsparend sein soll. Wesentlich ist dabei, dass der Weg zur Lösungsfindung grundsätzlich eigenverantwortlich ist und für die Parteien ermöglicht, weitaus mehr Elemente eines Konfliktes bewältigen zu können, als dies durch einen hoheitlichen Gerichtsentscheid möglich wäre. Dabei geht es in der Mediation nie darum, nach Schuld und Verantwortlichkeit zu suchen, sondern mit dem Gegebenen eine zukunftsorientierte und tragfähige Lösung zu finden und mit Vergangenem aufzuräumen und abzuschliessen.
Bei der Mediation wesentlich ist, dass der Konflikt nicht aus der Hand gegeben wird und man nicht irgendeine Drittperson hoheitlich über einen richten und entscheiden lässt. Egal welche Lösung gefunden werden kann – sie stammt immer von den involvierten Streitparteien selber, trägt deren Umstände Rechnung und verwirklicht deren Bedürfnisse und Ansichten.
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Familienrecht / Mediator SAV
Stephan Hinz besitzt langjährige Erfahrungen insbesondere in den Rechtsgebieten des Scheidungs-, Familien- und Strafrechts, wo er sich engagiert für Ihre persönlichen Ziele und Interessen einsetzt. Im Bereich des Strassenverkehrsrechts ist er zudem als Rechtskonsulent des TCS, Sektion Aargau, tätig und vertritt sie vor Straf- wie auch Administrativbehörden.
Rechtsanwältin, Mediatorin
Melanie Schmidt verfügt über ein umfangreiches juristisches Fachwissen und langjährige Erfahrung (beratend und prozessierend) im Zivilrecht, insbesondere in den Bereichen des Ehe-, Familien– und Kindesrechts.
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